I. Gegenstand der Benutzung
- Träger der Burg Montclair ist die Kulturstiftung für den Landkreis Merzig-Wadern.
- Die Burg kann während den Öffnungszeiten in den zugänglichen Bereichen besucht werden. Die Anlage muss spätestens zum Ende der Öffnungszeit verlassen werden. Ein Verbleiben über die Schließzeit hinaus ist nicht gestattet.
II. Foto-, Film-, Video- und sonstige Bildaufnahmen
Foto-, Film-, Video- und sonstige Bildaufnahmen sind ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Eine Nutzung solcher Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken und eine Überlassung an Dritte zu gewerblichen Zwecken sind verboten. Eine Genehmigung für gewerbliche Aufnahmen ist vorher bei der Kulturstiftung für den Landkreis Merzig-Wadern einzuholen.
Hinweis: Bei Veranstaltungen aufgenommenes Bildmaterial wird vom Veranstalter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
III. Führungen
Führungen sind über die Besucherorganisation der Kulturstiftung des Landkreises Merzig-Wadern zu buchen.
IV. Gefahrenhinweise
- Für Verletzungen sowie beschädigte Kleidung und andere Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen.
- Historische Gebäude entsprechen nicht modernen Anforderungen und daher nicht überall den heute üblichen Sicherheitsstandards: Zugänge können niedrig sein, Stufen ungewöhnlich hoch, Treppengeländer tief, Böden und Treppen rutschig und uneben. Unzureichende Lichtverhältnisse und unebener Untergrund verlangen besondere Vorsicht.
- Während der Wintermonate besteht in der gesamten Anlage erhöhte Unfallgefahr durch Schnee- und Eisglätte.
- Bei Sturm- und Unwettergefahr behält sich die Kulturstiftung Merzig-Wadern eine kurzfristige Schließung vor.
V. Verhaltensregeln
- Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht behindert, belästigt oder gefährdet und Museumsobjekte und sonstige Einrichtungen der Anlage nicht beschädigt werden.
- Lehrer und Gruppenleiter sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
- Eltern haften für ihre Kinder. Aufsichtspflichtige haben auch auf dem Gelände der Burg Montclair ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
- Die Burg Montclair ist ein Bodendenkmal und hat ein Museum. Bitte helfen Sie mit, unwiederbringliches Kulturgut zu schützen.
- Rauchen ist in sämtlichen Räumen nicht gestattet.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur im Freien, in den ausgewiesen Bereichen gestattet.
- Die Burg Montclair liegt 4 km im Wald und wird mit einem ökologischen Anspruch bewirtschaftet. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Anliegen und produzieren Sie so wenig Abfall wie möglich. Abfallvermeidung ist optimaler Umweltschutz. Sollte dies nicht möglich sein, benutzen Sie die im Innenhof der Anlage aufgestellten Abfallbehälter (Trennsystem).
- Toilettenanlagen stehen zur Verfügung und sind aufgrund der besonderen Lage mitten im Wald keine Selbstverständlichkeit. Fließendes Wasser und die Entsorgung davon sind mit erheblichen Kosten verbunden. Bitte achten Sie auf einen ökologischen Umgang damit.
- Tiere sind in der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Tierkot ist vom Besitzer unverzüglich zu beseitigen. In den Gebäuden sind Tiere nicht gestattet.
- Fahrräder, Rollschuhe, Inline-Skates, Ballspiele und die Verwendung anderer Spielgeräte sind auf dem gesamten Gelände der Burg Montclair aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Die Mitnahme von Fahrrädern auf das Gelände ist nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit, Fahrräder vor der Burg im vorgesehen Fahrradständer abzustellen.
VI. Anordnung für den Einzelfall
Das Personal der Burggastronomie und der Kulturstiftung Merzig-Wadern ist berechtigt, Anordnungen im Interesse des Museumsbetriebes zu treffen. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten.
VII. Hausverbot
Bei Nichtbeachtung dieser Haus- und Benutzungsordnung kann ein Haus- und Geländeverbot ausgesprochen werden. Im Fall eines Haus- und Geländeverbotes wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
VIII. Haftung
- Die Haftung des Trägers ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit möglich.
- Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Mit dem Betreten der Burg Montclair wird diese Haus- und Benutzungsordnung anerkannt.
Die Hausordnung tritt am 21.06.2017 in Kraft. Merzig, Juni 2017